Liebe Leserinnen und Leser,
laut der Rahmenverträge mit den Kostenträgern sind die Pflegeeinrichtungen in der Pflicht, die Deckung des Pflegebedarfs der Klienten sicherzustellen. Leider wird die Bedarfsermittlung im Rahmen der Aufnahmegespräche oft vernachlässigt. Die Ermittlung des Versorgungsumfangs wird (zu) oft allein an den Vorstellungen der Klienten bzw. noch häufiger an denen der Angehörigen ausgerichtet: „Was können wir für Sie tun?“ Dabei stehen häufig die wirtschaftlichen Gegebenheiten im Vordergrund, nicht aber der reale Bedarf des Kunden. Dies erschwert eine systematische Bedarfsermittlung immens, so dass der wirkliche Gesamtbedarf häufig nicht richtig ermittelt wird.
Aufgrund der Änderungen durch das Pflegeneuausrichtungs-Gesetz (PNG) dürfen zukünftig die Leistungen der häuslichen Betreuung erst erbracht werden, wenn die grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt ist. Aber wie soll nun die Bedarfsdeckung sichergestellt werden, wenn ich den genauen Bedarf gar nicht kenne?
laut der Rahmenverträge mit den Kostenträgern sind die Pflegeeinrichtungen in der Pflicht, die Deckung des Pflegebedarfs der Klienten sicherzustellen. Leider wird die Bedarfsermittlung im Rahmen der Aufnahmegespräche oft vernachlässigt. Die Ermittlung des Versorgungsumfangs wird (zu) oft allein an den Vorstellungen der Klienten bzw. noch häufiger an denen der Angehörigen ausgerichtet: „Was können wir für Sie tun?“ Dabei stehen häufig die wirtschaftlichen Gegebenheiten im Vordergrund, nicht aber der reale Bedarf des Kunden. Dies erschwert eine systematische Bedarfsermittlung immens, so dass der wirkliche Gesamtbedarf häufig nicht richtig ermittelt wird.
Aufgrund der Änderungen durch das Pflegeneuausrichtungs-Gesetz (PNG) dürfen zukünftig die Leistungen der häuslichen Betreuung erst erbracht werden, wenn die grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt ist. Aber wie soll nun die Bedarfsdeckung sichergestellt werden, wenn ich den genauen Bedarf gar nicht kenne?
Machen Sie
aus der Not eine Tugend. Ermitteln Sie immer anhand einer sehr kleinschrittigen
Beschreibung des Tages-/ Wochenablaufs der Kunden den genauen Bedarf. Die so
ermittelten Bedarfe (überführt in Leistungen des Pflegedienstes – unter
Berücksichtigung von Privatleistungen!) dienen nun als Grundlage zur Ermittlung
des Versorgungsumfangs. Durch die Verteilung der ermittelten Bedarfe auf den
Pflegedienst und auf Dritte (Angehörige, weitere privat pflegende Personen oder
andere Serviceanbieter, wie z.B. ein Getränkelieferant) können Sie nun nachweisen,
dass Sie für die Deckung des gesamten Bedarfs Sorge getragen haben. Natürlich
muss diese Aufteilung in einem Formular fixiert werden.
Ein weiterer charmanter Nebeneffekt ist, dass Sie bei der Auftragserstellung den Bedarf in den Vordergrund und die wirtschaftlichen Aspekte etwas in den Hintergrund rücken. Dies führt letztlich oft zu größeren Versorgungsumfängen durch den Pflegedienst, ergo einer besseren Ausschöpfung der Budgets und somit zu höheren Umsätzen.
Ein weiterer charmanter Nebeneffekt ist, dass Sie bei der Auftragserstellung den Bedarf in den Vordergrund und die wirtschaftlichen Aspekte etwas in den Hintergrund rücken. Dies führt letztlich oft zu größeren Versorgungsumfängen durch den Pflegedienst, ergo einer besseren Ausschöpfung der Budgets und somit zu höheren Umsätzen.
Herzliche Grüße
Thomas Grebe