Montag, 4. März 2013

Der schwarze Peter!

Liebe Leserinnen und Leser, 

laut der Rahmenverträge mit den Kostenträgern sind die Pflegeeinrichtungen in der Pflicht, die Deckung des Pflegebedarfs der Klienten sicherzustellen. Leider wird die Bedarfsermittlung im Rahmen der Aufnahmegespräche oft vernachlässigt. Die Ermittlung des Versorgungsumfangs wird (zu) oft allein an den Vorstellungen der Klienten bzw. noch häufiger an denen der Angehörigen ausgerichtet: „Was können wir für Sie tun?“ Dabei stehen häufig die wirtschaftlichen Gegebenheiten im Vordergrund, nicht aber der reale Bedarf des Kunden. Dies erschwert eine systematische Bedarfsermittlung immens, so dass der wirkliche Gesamtbedarf häufig nicht richtig ermittelt wird. 

Aufgrund der Änderungen durch das Pflegeneuausrichtungs-Gesetz (PNG) dürfen zukünftig die Leistungen der häuslichen Betreuung erst erbracht werden, wenn die grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt ist. Aber wie soll nun die Bedarfsdeckung sichergestellt werden, wenn ich den genauen Bedarf gar nicht kenne?

Machen Sie aus der Not eine Tugend. Ermitteln Sie immer anhand einer sehr kleinschrittigen Beschreibung des Tages-/ Wochenablaufs der Kunden den genauen Bedarf. Die so ermittelten Bedarfe (überführt in Leistungen des Pflegedienstes – unter Berücksichtigung von Privatleistungen!) dienen nun als Grundlage zur Ermittlung des Versorgungsumfangs. Durch die Verteilung der ermittelten Bedarfe auf den Pflegedienst und auf Dritte (Angehörige, weitere privat pflegende Personen oder andere Serviceanbieter, wie z.B. ein Getränkelieferant) können Sie nun nachweisen, dass Sie für die Deckung des gesamten Bedarfs Sorge getragen haben. Natürlich muss diese Aufteilung in einem Formular fixiert werden. 

Ein weiterer charmanter Nebeneffekt ist, dass Sie bei der Auftragserstellung den Bedarf in den Vordergrund und die wirtschaftlichen Aspekte etwas in den Hintergrund rücken. Dies führt letztlich oft zu größeren Versorgungsumfängen durch den Pflegedienst, ergo einer besseren Ausschöpfung der Budgets und somit zu höheren Umsätzen.


Herzliche Grüße

Thomas Grebe


Dienstag, 29. Januar 2013

Abwarten?

Liebe  Leserinnen und Leser,

immer wieder hören wir bei unseren Beratungseinsätzen in ambulanten Pflegeeinrichtungen, dass im Moment noch abgewartet werden muss, wie mit dem Pflegeneuausrichtungs-Gesetz (PNG) umgegangen werden soll. In Bezug auf die Umsetzung der Vergütung nach Zeit (§ 89 SGB XI im Rahmen des PNG) stimmt dies teilweise. Es ist absolut ratsam, nicht voreilig ein Angebot der Kostenträger zu den Vergütungssätzen anzunehmen (leider erfolgte ja bereits ein Abschluss in Bremen…). Hier muss gut vorbereitet ein Stundensatz verhandelt werden, der in keinem Fall unterhalb der eigenen vollkostendeckenden Stundensätze liegen darf! Und solange keine Stundensätze vereinbart wurden, können dementsprechend die Leistungen auch nicht nach dieser Vergütungsvariante angeboten werden. Somit bleibt hier vorerst alles beim Alten. Aus diesem Grunde können auch noch keine Leistungen der häuslichen Betreuung angeboten werden.

Oft wird dabei aber leider vergessen, dass die Leistungsverbesserungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also die höheren Budgets der Pflegeversicherungen, bereits seit dem 01.01.2013 zur Verfügung stehen und nur darauf warten, ausgeschöpft zu werden. Hier ist die abwartende Haltung fehl am Platz. Im Gegenteil, man muss die Zeit nutzen und vorausdenken, ansprechende Angebotspakete schnüren und vermarkten.

Prüfen Sie, welche Ihrer Bestandskunden schon jetzt Anspruch auf die höheren Budgets haben. Ermitteln Sie zusätzlich diejenigen, die einen Anspruch haben könnten, ihn aber noch nicht bescheinigt bekommen haben. Gehen Sie proaktiv auf diese Kunden zu, und führen Sie Beratungsgespräche bezüglich einer besseren Entlastung der pflegenden Angehörigen. Nutzen Sie die Umsatzsteigerungspotenziale jetzt!

Herzliche Grüße

Thomas Grebe



Donnerstag, 20. Dezember 2012

Wie nah sollte eine sozialwirtschaftliche Organisation zu den Auftraggebern bzw. Kostenträgern sein?

Viele Organisationen der Sozialwirtschaft weisen in ihren Aufsichts- oder Exekutivorganen eine personelle Verflechtung zu wichtigen Auftraggebern und/oder Kostenträgern auf.

Doch wie gut ist es, wenn Vertreter der Verwaltung oder Politik erkennbar im Aufsichtsrat, Vorstand etc. sitzen? Ist es von Vorteil bei der Auftragsvergabe im Rettungsdienst oder der Beschäftigungsförderung, wenn ein Landrat, Bürgermeister oder Fraktionsvorsitzender gleichzeitig eine Vorstandsfunktion bei einer Organisation bekleidet? Bringt diese Nähe einen dauerhaften Wettbewerbsvorteil? Können soziale Organisationen ihrem ideellen Auftrag gerecht werden bzw. ihre Interessen in der Öffentlichkeit konsequent vertreten, wenn sie in der strategischen Führungsebene Personen sitzen haben, die zum Beispiel bei notwendigen Haushaltskürzungen einer Stadt eine politische Verantwortung tragen?

In der Presse wird meist mit einem negativen Grundtenor auf diese persönlichen Verflechtungen hingewiesen. Doch sind diese tatsächlich so hilfreich, oder sind sie eher kontraproduktiv?

Ich neige aufgrund unserer Erfahrungen eher zu der Einschätzung, dass es meistens kein Vorteil und oft genug eher ein Nachteil ist. Aktive politische Amtsträger in ehrenamtlichen Führungsfunktionen sind oft in einem Interessenskonflikt. In ihrer politischen Funktion verfügen sie über finanzielle Mittel der Bürger, anderer staatlicher Stellen oder der Sozialversicherungen und sind selbstverständlich gehalten, mit diesen nach den üblichen Regeln einer wirtschaftlichen Mittelverwendung umzugehen. Dazu gehört eine transparente Auswahl von Leistungserbringern, eine Beschränkung der Auftragsvergabe auf das Notwendige und auch die Sicherstellung einer grundsätzlichen Marktneutralität.

Eine offensive Vertretung der Interessen "ihrer" Organisation macht politische Entscheidungsträger grundsätzlich für vielerlei Angriffe anfällig. Daher fällt die Entscheidung in einer erkennbaren Konfliktsituation meist für die persönlich und ggf. existenziell wichtigere Funktion, und diese ist eben von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht das Amt für eine soziale Organisation. Im Zweifelsfall wird eher versucht, sich in wichtigen Entscheidungssituationen neutral zu verhalten. Im ungünstigen Fall - etwa vor Wahlen oder wenn der politische Gegner oder noch schlimmer der Parteifreund Druck aufbaut - kommt es sogar dazu, dass die eigene Organisation sogar schlechtere Karten hat, um auf keinen Fall den Eindruck einer Parteilichkeit zu erwecken. In solchen Fällen ist eine zu große Verflechtung in Spitzenfunktionen von Nachteil.

Aber auch eine generelle Nähe einzelner Organisationen zu Parteien kann gefährlich sein, wenn es zu einer Abwahl der befreundeten Partei kommt. Dies war eine Zeit lang insbesondere im Osten der Republik gut zu beobachten.

Daher möchte ich die These aufstellen, dass soziale Organisationen gut beraten sind, ihre Spitzengremien nicht mit Spitzenvertretern aus der Politik oder Verwaltung zu besetzen. Die notwendige Lobbyarbeit sollte anders erfolgen und die ebenfalls erforderliche Neutralität sollte gewahrt werden.

Wie denken Sie? Ich freue mich auf Kommentare oder Mails unter nagy@rosenbaum-nagy.de.

Herzliche Grüße und besinnliche Festtage,

Attila Nagy

Donnerstag, 13. Dezember 2012

Die wenig bekannte Liquiditätsfalle in der stationären Pflege

Liebe Leserinnen und Leser,

neben vielen anderen oft nicht erkannten Risiken in der stationären Pflege, von denen noch in anderen Posts die Rede sein wird, tickt in der stationären Pflege auch eine Liquiditätsfalle, in der sich mittlerweile viele Träger befinden dürften - ohne dies sich tatsächlich zu vergegenwärtigen.
 
Wenn man unterstellt, dass die I-Kosten bei selbstgenutzten Pflegeimmobilien regelmäßig nach unten angepasst werden (wovon zukünftig realistischerweise auszugehen ist), da der Zinsanteil systematisch sinken wird, kann selbst bei einem ausgeglichenen Ergebnis folgende Liquiditätsfalle drohen:

·         Bei der üblichen annuitätischen Tilgung gibt es gleichmäßige Monatsraten für den Kapitaldienst.

·         Oft entspricht bei der Anfangsrate die Tilgung in etwa der AfA oder liegt sogar unter dieser. Hinzu kommt der Zinsanteil.

·         Wenn zukünftig bei den I-Kosten der Zinsanteil nur in der tatsächlichen Höhe angesetzt wird, entsteht in der GuV-Betrachtung kein Defizit, da der Tilgungsanteil nicht ergebniswirksam ist und der Zinsanteil refinanziert ist.

·         Anders ist es in der Liquiditätsbetrachtung (die so gut wie kein Träger anstellt): hier sind die Ausgaben für den stetig steigenden Tilgungsanteil nur in Höhe der AfA refinanziert. Das heißt, bei Immobilien, die ca. 15-20 Jahre alt sind, erhebliche Beträge bereits getilgt wurden und die I-Kosten neu berechnet werden, besteht bis zur vollständigen Rückzahlung der Darlehen eine Liquiditätslücke, die sich erst bei komplett zurückgezahlten Darlehen (=Wegfall des Kapitaldienstes, trotzdem weiterhin Finanzierung der AfA) wieder perspektivisch kompensiert. Diese grundsätzliche Problematik kann durch eine hohe Auslastung ein Stück weit kompensiert werden – aber nur dann, wenn die Überschüsse nicht durch Defizite in den Bereichen Pflege/U+V nicht aufgefressen werden.

·         Folgende Grafik stellt die oben beschriebene Problematik eines 100-Betten-Hauses vereinfacht dar, wobei sich viele Träger – ohne es zu merken – in der rot eingekringelten Phase befinden:

 

·         Die Problematik wird durch eine höhere Belegung gemildert, durch eine schlechte Belegung der Häuser, die zur Zeit ca. 15-25 Jahre alt sind, bzw. operative Defizite jedoch weiter verschärft.

·         Die für viele Träger kurzfristigst bevorstehende Veränderung einer sich absenkenden I-Kostenrefinanzierung kann grundsätzlich durch eine Umstellung auf ein Investor-Betreiber-Modell gelöst werden. Hierbei würden die I-Kosten gleich bleiben, wenn eine gleich bleibende Miete erhoben wird. Dies ist in der Regel so lange möglich, wie die ortsüblichen Mieten nicht überschritten werden.

·         Wegen der oben geschilderten Problematik des „klassischen“ Investor-Betreiber-Modells wäre hier ein verbandsinternes Fondsmodell zu erwägen. Aufgrund des aktuellen Zinsumfeldes und der hohen Dringlichkeit wäre eine kurzfristige Lösung anzustreben.
 
Wenn Sie Interesse an einem Austausch zu diesem Thema haben, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme, z.B. per Mail unter nagy@rosenbaumnagy.de
 
Herzlichst, Ihr
Attila Nagy
 

 
 

Donnerstag, 29. November 2012

Nimmt das Pflegeneuausrichtungsgesetz für die Leistungserbringer ein gutes Ende?

Es ist merkwürdig ruhig in der Landschaft...

Das Pflegeneuausrichtungsgesetz ist "ante portas" mit Chancen und Risiken. Neben neuen Leistungsbestandteilen, die die Möglichkeit einer besseren Versorgung Demenzkranker bieten, ist insbesondere die Verpflichtung zum Angebot einer zeitbezogenen Vergütung ab dem 1.1.2013 hervorzuheben.

Diese durchaus gutgemeinte Komponente hat Zündstoff in sich, da die Dienste die Preise nicht selbst festlegen dürfen, sondern mit den Kostenträgern verhandeln müssen - und zwar eigentlich bis Ende diesen Jahres. Das Problem ist: nicht ganz unerwartet gehen Leistungserbringer und Kassen mit anderen Vorstellungen in die Verhandlungen. Aktuell wurde in NRW von den Kassen ein "Stundenwert" analog  664 Punkten aufgerufen. Das heißt bei einem Träger mit einem Punktwert von 4,6 Cent/Punkt einen Stundenumsatz von 30,54 €. Damit wären in der Regel gerade die Personalkosten der Mitarbeiterin gedeckt, die sie im Einsatz verbringt, aber sicher nicht die Gesamtkosten. Wenn man dieses "Angebot" mit den üblicherweise zu realisierenden Stundenumsätzen von deutlich über 40 € vergleicht, wird die Gefahr deutlich, wenn es nicht gelingt, angemessene Stundenwerte zu vereinbaren.

Verschärft wird die Problematik durch die generelle Gefahr, dass sich die "schnellen" Einsätze, die ein Stück weit zur Quersubventionierung von aufwändigeren Pflegen im Geiste der gesetzgeberisch gewollten soildarischen Mischkalkulation herangezogen werden können, sich selbst bei höheren vereinbarten Stundensätzen eher für die zeitabhängige Anrechnung entscheiden werden. Dadurch werden die übrigen Einsätze defizitär, so dass die Preise für die Leistungskomplexe erhöht werden müssten.  Es wird Sie nicht überraschen: hierfür zeigten die Kassen zunächst mal keine Bereitschaft.

Wenn Sie mehr zu den betriebswirtschaftlichen Chancen und Risiken erfahren möchten, empfehle ich Ihnen unser aktuelles Basisseminar zum PNG unter www.rosenbaumnagy.de/seminare.html oder schreiben Sie mir unter nagy@rosenbaumnagy.de.

Insofern stehen bis zum Jahresende spannende Wochen an, wo man nur hoffen kann, dass nicht irgendwo das Eis bricht und ein Träger für z.B. 32 € abschließt. Daher sind jetzt die Spitzenverbände gefragt, eine geschlossene Front zu bilden.

Und gemessen an dieser Herausforderung ist es noch sehr ruhig in der Landschaft...

Mittwoch, 28. November 2012

Weshalb bloggt rosenbaum nagy?

Die Sozialwirtschaft ist in Bewegung. Durch unsere Arbeit begegnen uns täglich neue Fragestellungen. Teilweise finden wir für diese Antworten und Lösungen, teilweise müssen wir die Entwicklungen selbst beobachten und uns eine Meinung dazu bilden. Teilweise brauchen wir auch den Austausch mit Fachleuten, um zu guten Lösungen für unsere Kunden zu kommen..

In jedem Fall glauben wir, dass es sinnvoll ist, einen Gedankenaustausch zu pflegen. Mit dem Start unseres Blogs möchten wir einen zeitgemäßen Weg gehen, miteinander eine intensive Kommunikation mit einem überschaubaren Aufwand sicherzustellen, Informationen auszutauschen bzw. in Verbindung mit unserer Internetseite www.rosenbaumnagy.de verfügbar zu machen.

Ab sofort wird das rnu-Team seine Gedanken, Erkenntnisse oder auch Fragen über dieses Blog publizieren.

Wir hoffen auf Ihr Interesse und einen befruchtenden Austausch.

Herzlichst,

Attila Nagy