Dienstag, 29. Januar 2013

Abwarten?

Liebe  Leserinnen und Leser,

immer wieder hören wir bei unseren Beratungseinsätzen in ambulanten Pflegeeinrichtungen, dass im Moment noch abgewartet werden muss, wie mit dem Pflegeneuausrichtungs-Gesetz (PNG) umgegangen werden soll. In Bezug auf die Umsetzung der Vergütung nach Zeit (§ 89 SGB XI im Rahmen des PNG) stimmt dies teilweise. Es ist absolut ratsam, nicht voreilig ein Angebot der Kostenträger zu den Vergütungssätzen anzunehmen (leider erfolgte ja bereits ein Abschluss in Bremen…). Hier muss gut vorbereitet ein Stundensatz verhandelt werden, der in keinem Fall unterhalb der eigenen vollkostendeckenden Stundensätze liegen darf! Und solange keine Stundensätze vereinbart wurden, können dementsprechend die Leistungen auch nicht nach dieser Vergütungsvariante angeboten werden. Somit bleibt hier vorerst alles beim Alten. Aus diesem Grunde können auch noch keine Leistungen der häuslichen Betreuung angeboten werden.

Oft wird dabei aber leider vergessen, dass die Leistungsverbesserungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also die höheren Budgets der Pflegeversicherungen, bereits seit dem 01.01.2013 zur Verfügung stehen und nur darauf warten, ausgeschöpft zu werden. Hier ist die abwartende Haltung fehl am Platz. Im Gegenteil, man muss die Zeit nutzen und vorausdenken, ansprechende Angebotspakete schnüren und vermarkten.

Prüfen Sie, welche Ihrer Bestandskunden schon jetzt Anspruch auf die höheren Budgets haben. Ermitteln Sie zusätzlich diejenigen, die einen Anspruch haben könnten, ihn aber noch nicht bescheinigt bekommen haben. Gehen Sie proaktiv auf diese Kunden zu, und führen Sie Beratungsgespräche bezüglich einer besseren Entlastung der pflegenden Angehörigen. Nutzen Sie die Umsatzsteigerungspotenziale jetzt!

Herzliche Grüße

Thomas Grebe