immer wieder hören wir bei unseren Beratungseinsätzen in
ambulanten Pflegeeinrichtungen, dass im Moment noch abgewartet werden muss, wie
mit dem Pflegeneuausrichtungs-Gesetz (PNG) umgegangen werden soll. In Bezug auf
die Umsetzung der Vergütung nach Zeit (§ 89 SGB XI im Rahmen des PNG) stimmt
dies teilweise. Es ist absolut ratsam, nicht voreilig ein Angebot der
Kostenträger zu den Vergütungssätzen anzunehmen (leider erfolgte ja bereits ein
Abschluss in Bremen…). Hier muss gut vorbereitet ein Stundensatz verhandelt werden,
der in keinem Fall unterhalb der eigenen vollkostendeckenden Stundensätze
liegen darf! Und solange keine Stundensätze vereinbart wurden, können dementsprechend
die Leistungen auch nicht nach dieser Vergütungsvariante angeboten werden.
Somit bleibt hier vorerst alles beim Alten. Aus diesem Grunde können auch noch keine
Leistungen der häuslichen Betreuung angeboten werden.
Oft wird dabei aber leider vergessen, dass die
Leistungsverbesserungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also
die höheren Budgets der Pflegeversicherungen, bereits seit dem 01.01.2013 zur
Verfügung stehen und nur darauf warten, ausgeschöpft zu werden. Hier ist die
abwartende Haltung fehl am Platz. Im Gegenteil, man muss die Zeit nutzen und
vorausdenken, ansprechende Angebotspakete schnüren und vermarkten.
Prüfen Sie, welche Ihrer Bestandskunden schon jetzt Anspruch
auf die höheren Budgets haben. Ermitteln Sie zusätzlich diejenigen, die einen
Anspruch haben könnten, ihn aber noch nicht bescheinigt bekommen haben. Gehen
Sie proaktiv auf diese Kunden zu, und führen Sie Beratungsgespräche bezüglich
einer besseren Entlastung der pflegenden Angehörigen. Nutzen Sie die Umsatzsteigerungspotenziale
jetzt!
Herzliche Grüße
Thomas Grebe
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