neben vielen anderen oft nicht erkannten Risiken in der stationären Pflege, von denen noch in anderen Posts die Rede sein wird, tickt in der stationären Pflege auch eine Liquiditätsfalle, in der sich mittlerweile viele Träger befinden dürften - ohne dies sich tatsächlich zu vergegenwärtigen.
Wenn man unterstellt, dass die I-Kosten bei selbstgenutzten
Pflegeimmobilien regelmäßig nach unten angepasst werden (wovon zukünftig realistischerweise
auszugehen ist), da der Zinsanteil systematisch sinken wird, kann selbst bei
einem ausgeglichenen Ergebnis folgende Liquiditätsfalle drohen:
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Bei der üblichen annuitätischen Tilgung gibt es
gleichmäßige Monatsraten für den Kapitaldienst.
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Oft entspricht bei der Anfangsrate die Tilgung in
etwa der AfA oder liegt sogar unter dieser. Hinzu kommt der Zinsanteil.
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Wenn zukünftig bei den I-Kosten der Zinsanteil
nur in der tatsächlichen Höhe angesetzt wird, entsteht in der GuV-Betrachtung
kein Defizit, da der Tilgungsanteil nicht ergebniswirksam ist und der
Zinsanteil refinanziert ist.
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Anders ist es in der Liquiditätsbetrachtung (die
so gut wie kein Träger anstellt): hier sind die Ausgaben für den stetig
steigenden Tilgungsanteil nur in Höhe der AfA refinanziert. Das heißt, bei
Immobilien, die ca. 15-20 Jahre alt sind, erhebliche Beträge bereits getilgt
wurden und die I-Kosten neu berechnet werden, besteht bis zur vollständigen
Rückzahlung der Darlehen eine Liquiditätslücke, die sich erst bei komplett
zurückgezahlten Darlehen (=Wegfall des Kapitaldienstes, trotzdem weiterhin
Finanzierung der AfA) wieder perspektivisch kompensiert. Diese grundsätzliche
Problematik kann durch eine hohe Auslastung ein Stück weit kompensiert werden –
aber nur dann, wenn die Überschüsse nicht durch Defizite in den Bereichen
Pflege/U+V nicht aufgefressen werden.
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Folgende Grafik stellt die oben beschriebene
Problematik eines 100-Betten-Hauses vereinfacht dar, wobei sich viele Träger –
ohne es zu merken – in der rot eingekringelten Phase befinden:
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Die Problematik wird durch eine höhere Belegung
gemildert, durch eine schlechte Belegung der Häuser, die zur Zeit ca. 15-25
Jahre alt sind, bzw. operative Defizite jedoch weiter verschärft.
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Die für viele Träger kurzfristigst
bevorstehende Veränderung einer sich absenkenden I-Kostenrefinanzierung kann
grundsätzlich durch eine Umstellung auf ein Investor-Betreiber-Modell gelöst
werden. Hierbei würden die I-Kosten gleich bleiben, wenn eine gleich bleibende
Miete erhoben wird. Dies ist in der Regel so lange möglich, wie die
ortsüblichen Mieten nicht überschritten werden.
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Wegen der oben geschilderten Problematik des
„klassischen“ Investor-Betreiber-Modells wäre hier ein verbandsinternes
Fondsmodell zu erwägen. Aufgrund des aktuellen Zinsumfeldes und der hohen
Dringlichkeit wäre eine kurzfristige Lösung anzustreben.
Wenn Sie Interesse an einem Austausch zu diesem Thema haben, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme, z.B. per Mail unter nagy@rosenbaumnagy.de
Herzlichst, Ihr
Attila Nagy
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