Donnerstag, 13. Dezember 2012

Die wenig bekannte Liquiditätsfalle in der stationären Pflege

Liebe Leserinnen und Leser,

neben vielen anderen oft nicht erkannten Risiken in der stationären Pflege, von denen noch in anderen Posts die Rede sein wird, tickt in der stationären Pflege auch eine Liquiditätsfalle, in der sich mittlerweile viele Träger befinden dürften - ohne dies sich tatsächlich zu vergegenwärtigen.
 
Wenn man unterstellt, dass die I-Kosten bei selbstgenutzten Pflegeimmobilien regelmäßig nach unten angepasst werden (wovon zukünftig realistischerweise auszugehen ist), da der Zinsanteil systematisch sinken wird, kann selbst bei einem ausgeglichenen Ergebnis folgende Liquiditätsfalle drohen:

·         Bei der üblichen annuitätischen Tilgung gibt es gleichmäßige Monatsraten für den Kapitaldienst.

·         Oft entspricht bei der Anfangsrate die Tilgung in etwa der AfA oder liegt sogar unter dieser. Hinzu kommt der Zinsanteil.

·         Wenn zukünftig bei den I-Kosten der Zinsanteil nur in der tatsächlichen Höhe angesetzt wird, entsteht in der GuV-Betrachtung kein Defizit, da der Tilgungsanteil nicht ergebniswirksam ist und der Zinsanteil refinanziert ist.

·         Anders ist es in der Liquiditätsbetrachtung (die so gut wie kein Träger anstellt): hier sind die Ausgaben für den stetig steigenden Tilgungsanteil nur in Höhe der AfA refinanziert. Das heißt, bei Immobilien, die ca. 15-20 Jahre alt sind, erhebliche Beträge bereits getilgt wurden und die I-Kosten neu berechnet werden, besteht bis zur vollständigen Rückzahlung der Darlehen eine Liquiditätslücke, die sich erst bei komplett zurückgezahlten Darlehen (=Wegfall des Kapitaldienstes, trotzdem weiterhin Finanzierung der AfA) wieder perspektivisch kompensiert. Diese grundsätzliche Problematik kann durch eine hohe Auslastung ein Stück weit kompensiert werden – aber nur dann, wenn die Überschüsse nicht durch Defizite in den Bereichen Pflege/U+V nicht aufgefressen werden.

·         Folgende Grafik stellt die oben beschriebene Problematik eines 100-Betten-Hauses vereinfacht dar, wobei sich viele Träger – ohne es zu merken – in der rot eingekringelten Phase befinden:

 

·         Die Problematik wird durch eine höhere Belegung gemildert, durch eine schlechte Belegung der Häuser, die zur Zeit ca. 15-25 Jahre alt sind, bzw. operative Defizite jedoch weiter verschärft.

·         Die für viele Träger kurzfristigst bevorstehende Veränderung einer sich absenkenden I-Kostenrefinanzierung kann grundsätzlich durch eine Umstellung auf ein Investor-Betreiber-Modell gelöst werden. Hierbei würden die I-Kosten gleich bleiben, wenn eine gleich bleibende Miete erhoben wird. Dies ist in der Regel so lange möglich, wie die ortsüblichen Mieten nicht überschritten werden.

·         Wegen der oben geschilderten Problematik des „klassischen“ Investor-Betreiber-Modells wäre hier ein verbandsinternes Fondsmodell zu erwägen. Aufgrund des aktuellen Zinsumfeldes und der hohen Dringlichkeit wäre eine kurzfristige Lösung anzustreben.
 
Wenn Sie Interesse an einem Austausch zu diesem Thema haben, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme, z.B. per Mail unter nagy@rosenbaumnagy.de
 
Herzlichst, Ihr
Attila Nagy
 

 
 

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